Übung zur juristischen Tüchtigkeit
30. März, 2007
Der allseits gut bekannte Prof. v. Büren hat wieder mal Tipps fürs Überleben im juristischen Alltag gegeben in der letzten Vorlesung. Er legte uns nahe, versuchsweise Statuten für eine Gesellschaft – z.B. die AG – aufzustellen, damit wir das mal gemacht hätten. Nichts einfacher als das, ich stürze mich sogleich darauf (ich nehme wörtlich, was er gesagt hat – neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt (Art. 626 OR) darf man in die Statuten schreiben WAS MAN WILL).
STATUTEN DER BLÄHDARM-AKTIENGESELLSCHAFT
Art. 1
1. Die Firma soll den Namen “Blähdarm-Aktiengesellschaft” tragen.
2. Ihr Sitz befindet sich im Bauch eines Elefanten.
Art. 2
Zweck: Karotten raffeln ohne Zuckerzusatz, nach System Thyssen-Krupp-Stahl-Joghurt.
Art. 3
1. Höhe des Aktienkapitals: 100 Mil, Man!
2. Die darauf geleisteten Einlagen müssen von Always sein und mindestens 7.4
Art. 4
Es gibt eine einzige Aktie, ihr Nennwert ist neun Kröten, die Art bien cuit oder segnant.
Art. 5
Generalversammlung wird nur bei Krieg einberufen, mittels Kanonenschuss. Unsere AG ist eine Diktatur, lefey herrscht uneingeschränkt.
Art. 6
Für die Organe der Verwaltung und Revision frage man beim nächsten Transplantationszentrum nach.
Art. 7
Die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen werden in Form eines warmen Windes publik gemacht.
Jetzt kommt der freiwillige Teil; Juhuiiii!
Art. 8
Alle Weicheier werden gedisst.
Art. 9
Zu den Weicheiern zählen namentlich:
Automat-Fahrer, Bei-der-Entbindung-dabei-sein-Woller, Bus-Vornesitzer, Disco-zu-laut-Finder, Foto-vom-Freund-Dabeihaberinnen, Handbremse-Anzieher, Stadion-Sitzkissen-Mitbringer, Verfallsdatum-Leser.
Art. 10
Man achte sich vor ihnen auf der Strasse. Und vor Ihnen auch.
Art. 11
Werden bei der Gründung zuungunsten der Berechtigten Inhaberaktienhalter oder anderer Personen gewerbsmässige Vorteile ausbedungen, so sind die begünstigten Personen als nicht qualifiziert übertragbar im Handelsregister aufzuführen, und es ist der genaue quotale Anteil an Sachübernahmen in den dafür zuständigen Organen zu bestellen.
Art. 12
Art. 11 macht keinen Sinn.
Art. 13
Leopold liebt Lena.
Art. 14
Anna auch.
Art. 15
Gestern grüne Gurken gegessen. Genau gedacht, gänzlich gelungen! Gespräch geführt, gegebenermassen gesprochen. Gesäss getroffen, grässlich – Gage gestrichen! Gewalt gegen Geld, glorreich gezündet. Gockels gängige Gambe gefunden, ganz gut gebrannt.
Art. 16
Das war alles mit G. Allerbeste Aliteration!
30. März, 2007 um 8:42
Nach Art. 626 OR darf man zu Uebungen in iuristischer Tüchtigkeit offenbar schreiben WAS MAN WILL !
na also:
Ein Blogger namens Chris Lefey
Trainiert sein Hirn im web! Jä – nei:
Ist sein Statut:
· ein Knuddel-Knut?
· nach Art.8 nur ein weiches Ei?
Wenigstens reimt es sich – halbwegs. Für ein Produkt aus der elektronischen Feder eines iuristischen Laien reicht das!
Habe also im Sinne von Art. 15 bereits blog bereinigt, bzw. bunten Ballast beigesteuert, bevor begünstigte Blähdarminhaber (Art. 11) Bekanntmachungen (Art. 7) bien cuit (Art. 4) bei Bei-der-Entbindung-dabei-sein-Wollern (Art. 9) bestellen.
Lefey sen. vulgo DAD